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Coaching und Psychotherapie haben ähnliche Methodenansätze und überschneidende Ziele, jedoch bestehen deutliche Unterschiede im Kontext und in der Anwendung.
Coaching: Der Fokus im Coaching liegt auf der persönlichen und beruflichen Entwicklung und Optimierung. Es konzentriert sich auf die aktuelle Situation und Zukunft des Klienten und unterstützt ihn dabei, seine Ziele zu definieren, seine Fähigkeiten zu verbessern und Lösungen für spezifische Probleme oder Herausforderungen zu finden. Der Ansatz ist oft lösungsorientiert und zielt auf konkrete Veränderungen im Verhalten oder Denken des Klienten ab. Im Coaching wird davon ausgegangen, dass der Klient grundsätzlich gesund ist. Es handelt sich um eine kurzfristige Intervention und nicht um eine medizinische Behandlung. Coaches müssen nicht unbedingt eine formelle psychologische Ausbildung haben, sondern benötigen spezifische Coachingskills und Kompetenzen.
Psychotherapie: Im Unterschied dazu ist die Psychotherapie eine Form der Heilbehandlung für psychische Störungen und Erkrankungen. Sie umfasst eine Vielzahl von Techniken und Methoden, um individuelle Probleme, Konflikte und Symptomsituationen zu bearbeiten. Die Therapie zielt darauf ab, das emotionale Wohlbefinden des Klienten zu verbessern, dysfunktionale Verhaltensweisen oder Denkmuster zu verändern und das Selbstverständnis zu fördern. Im Vergleich zum Coaching beinhaltet die Therapie auch die Aufarbeitung von vergangenen Erfahrungen und traumatischen Erlebnissen und kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Psychotherapeuten benötigen eine umfangreiche Ausbildung und eine staatliche Zulassung, und die Behandlung kann von der Krankenkasse erstattet werden.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass sowohl Coaching als auch Psychotherapie einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung des psychischen Wohlbefindens leisten können und die Wahl der richtigen Methode von den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Einzelnen abhängt.
Die Wirksamkeit einer Psychotherapie lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen:
Therapeutische Beziehung: Einer der wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Therapie ist die Qualität der Beziehung zwischen Therapeut und Patient. Vertrauen, Respekt, Empathie und das Gefühl von Verstandenwerden sind entscheidend.
Techniken und Methoden: Die Verwendung evidenzbasierter Therapiemethoden und -techniken, die in wissenschaftlichen Studien ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt haben, ist ein weiterer Schlüsselaspekt.
Anpassungsfähigkeit: Jeder Mensch und jedes Problem sind einzigartig. Eine wirksame Therapie muss in der Lage sein, sich an die individuellen Bedürfnisse und Umstände des Klienten anzupassen.
Klienten Engagement: Die aktive Beteiligung des Klienten ist entscheidend. Er muss bereit sein, über seine Probleme zu sprechen, die Vorschläge des Therapeuten anzunehmen und die notwendige Arbeit zu leisten, um Veränderungen herbeizuführen.
Konsequenz und Verlauf: Regelmäßige und fortlaufende Therapiesitzungen sowie die Fortschrittsbewertung können dazu beitragen, den Therapieerfolg zu erhöhen.
Frühe Veränderung: Studien haben gezeigt, dass diejenigen, die schon früh in der Therapie Fortschritte sehen, insgesamt besser abschneiden.
Hoffnung und Erwartungen: Der Glaube des Klienten an die Wirksamkeit der Therapie und seine Hoffnung auf Veränderung haben einen erheblichen Einfluss auf den Therapieerfolg.
Therapeutische Erfahrung und Kompetenz: Die Fähigkeiten und Erfahrungen des Therapeuten spielen eine wichtige Rolle bei der Wirksamkeit der Therapie. Ein erfahrener Therapeut kann die Bedürfnisse des Klienten besser erkennen und die Therapie entsprechend anpassen.
Die Frage der Kostenübernahme für Heilpraktiker-Leistungen durch Krankenversicherungen in Deutschland ist komplex und hängt hauptsächlich von der konkreten Versicherungspolitik ab.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die Leistungen von Heilpraktikern, einschließlich Psychotherapie, werden generell nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn eine dringend benötigte Behandlung anderweitig nicht zeitnah verfügbar ist.
Private Krankenversicherung (PKV): In der privaten Krankenversicherung hängt die Kostenübernahme von den jeweiligen Tarifbedingungen ab. Einige Tarife umfassen Heilpraktikerleistungen, manche schließen sie aus. Im Allgemeinen ist es eher üblich, dass private Krankenversicherungen einen Teil der Kosten übernehmen. Es ist jedoch ratsam, dies im Einzelfall mit der Versicherung abzuklären.
Zusatzversicherungen: Für Versicherte der GKV besteht die Möglichkeit, eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen. Diese übernehmen in der Regel auch die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass trotz der Möglichkeit einer (Teil-)Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen in vielen Fällen ein Eigenanteil vom Patienten zu tragen ist und dass die Abrechnung durch Sie erfolgt.
Die Schweigepflicht gilt für alle Heilberufe in Deutschland, einschließlich der Heilpraktiker für Psychotherapie. Sie dient dem Schutz der Privatsphäre des Patienten und ist gesetzlich im Strafgesetzbuch (StGB § 203 Abs. 1 Nr. 1) verankert.
Nach diesem Gesetz ist es Heilpraktikern verboten, persönliche oder geheime Informationen, die ihnen in ihrer professionellen Funktion anvertraut wurden oder die sie bei ihrer Arbeit erfahren haben, ohne Zustimmung des Patienten weiterzugeben. Der Heilpraktiker darf diese Informationen auch nach dem Tod des Patienten nicht preisgeben.
Es gibt allerdings bestimmte Ausnahmen von der Schweigepflicht, die vor allem das Wohl Dritter oder der Allgemeinheit betreffen. Zu diesen Ausnahmen gehören:
Gefahr für Leib und Leben: Wenn der Therapeut Grund zur Annahme hat, dass der Patient sich selbst oder anderen eine ernsthafte Gefahr zufügt, kann er die Schweigepflicht brechen, um entsprechende Hilfe zu organisieren.
Kindeswohlgefährdung: Bei begründeter Annahme, dass das Wohl eines Kindes bedroht ist (z.B. bei Verdacht auf Kindesmissbrauch), ist der Heilpraktiker verpflichtet, dies den zuständigen Behörden zu melden.
Notwendige Übermittlung von Daten an Krankenkassen: In einigen Fällen kann es notwendig sein, bestimmte Informationen zur Abrechnung an Krankenkassen zu übermitteln. In diesem Fall muss jedoch das Minimum an erforderlichen Daten übermittelt werden.
Gerichtliche Anordnung: Ein Gericht kann den Heilpraktiker dazu auffordern, bestimmte Informationen preiszugeben. In diesem Fall ist er von der Schweigepflicht entbunden.
Es sei hervorgehoben, dass die Schweigepflicht ein wesentlicher Bestandteil der professionellen Ethik von Heilpraktikern ist und nur in Ausnahmesituationen gebrochen werden darf.
Methodenfreiheit
Gesetzliche Krankenkassen decken nur eine begrenzte Anzahl von Therapiemethoden ab, die als Richtlinienverfahren bezeichnet werden. Meine Überzeugung basiert jedoch darauf, dass der geeignetste Ansatz immer vom individuellen Menschen, seiner Persönlichkeitsgeschichte und der spezifischen Problematik bestimmt wird. Nur Sie selbst sind der Maßstab. Basierend auf der Gesprächstherapie nach Carl Rogers, ziehe ich flexibel hilfreiche Techniken aus anderen Verfahren (wie kognitive Therapie, systemische Therapie, Kurzzeittherapie, körperorientierte Therapie, IFS) hinzu, sofern sie effektiv und sinnvoll erscheinen. Um sicherzustellen, dass meine Praktiken stets aktuell und effektiv sind, beteilige ich mich regelmäßig an Weiterbildungen.
Anonymität gegenüber Dritten
Die Zusammenarbeit zwischen uns bleibt vertraulich und ist im Hinblick auf Dritte (wie Krankenkassen, Arbeitgeber, Versicherungen, Behörden) anonym. Es besteht keine Notwendigkeit, eine medizinische Diagnose festzulegen und öffentlich preiszugeben.
Flexibel und individuell
Termine lassen sich bei mir unkompliziert und flexibel einrichten, ganz ohne lange Vorlaufzeiten oder notwendige Überweisungen. Sie haben die Möglichkeit, bestimmte Themen anzugehen, danach eine Auszeit zu nehmen, um das neu Erlernte im Alltagsleben umzusetzen, und dann zur weiteren Arbeit zu uns zurückzukehren. Selbst ein einmaliges Beratungsgespräch ist durchführbar. Bei Krisensituationen reagieren wir prompt und treffen gemeinsam Entscheidungen über unser weiteres Vorgehen, frei von den Beschränkungen durch Kassenrichtlinien, Antragsstellung und Genehmigungsverfahren.
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